Bauablaufstörungen
Prüfung der Vertragsgrundlagen
Die Prüfung der Vertragsgrundlagen erfolgt im Rahmen des "Rechtsdienstleistungsgesetzes".
Feststellung der erbrachten Leistungen
Bei noch andauernden Baustellen ist der Leistungsstand vor Ort festzustellen. Ist der Bautenstand nicht mehr festzustellen, sind die Leistungen nach den Vorgaben der Auftraggeber und Auftragnehmer zu bestimmen.
Vorgaben zum Bautenstand ergeben sich aus dem Schriftverkehr, aus Fotos und aus nachträglichen Berichten der Betroffenen, die schriftlich zu fixieren sind. Die gesamten Angaben werden chronologische zusammengefaßt und fachtechnisch bewertet.
Feststellung des geschuldeten Leistungsumfangs
Um die Forderungen der ausführenden Handwerker prüfen zu können, ist der geschuldete Leistungsumfang anhand der Vertragsgrundlagen zu bestimmen.
Ermittlung und Vergleich der Bauzeiten
Tatsächliche Bauzeiten werden mit den Sollbauzeiten der Handwerker verglichen. Im Bedarfsfall werden dazu eigene Bauablaufpläne erstellt.
Aufbau und Prüfung der Kosten aus verlängerter Bauzeit
Verlängerte Bauzeiten führen zu erhöhten Kosten auf Seiten der Handwerker. Die geltend gemachten Kosten aus der Bauzeitverlängerung werden geprüft und mit eigenen Berechnungen verglichen.