Ingenieurbüro für Bauwesen
München-Starnberg
Dipl. Ing. (FH) Karl R. Pletzer
öffentlich bestellt und vereidigt
Telefon 089/86 36 98 38
Telefax 089/86 36 98 39
E-Mail
Reismühler Str. 16A, 82131 Gauting

Beweissicherung

Eine Beweissicherung über den Stand der Arbeiten an der Baumaßnahme ist erforderlich, bei der Kündigung oder bei der Insolvenz eines Vertragspartners.
Folgende Leistungen erbringe ich im Rahmen einer privaten Beweissicherung:

Feststellung des Bautenstandes

Der Umfang der geleisteten Arbeiten wird in Bild- und Schriftform festgehalten.

Kostenmäßige Bewertung von Bautenstand

Durch die Feststellung des Bautenstandes bei der Beweissicherung ist es möglich, die Kosten der technisch nachvollziehbaren Leistungen zu bewerten und zu fixieren.

Bauzustandsfeststellungen und Bestandsaufnahmen

Bauzustandsfeststellungen und Bestandsaufnahmen sind erforderlich, wenn durch nachfolgende Arbeiten, durch Mängelbeseitigungen oder Ersatzvornahmen, die Leistungen eines Handwerkers verdeckt werden.
Durch diese private Beweissicherung erhalten Sie eine nachvollziehbare Zustandsfeststellung.
Durch den Sachverständigen werden die Leistungen unabhängig dargestellt und fixiert.

Feststellung von Mängeln und Verursacherfindung

Werden von einer Vertragspartei am Bauwerk Mängel festgestellt oder vermutet, so ist eine fachliche und kompetente Feststellung von Mängeln und Verursacherfindung durch Dokumentation erforderlich. Im Rahmen eines Gutachtens werden die Ursachen der Mängel begründet und der Verursacher benannt.
Festgestellte Baumängel können entweder durch den ausführenden Handwerker allein verursacht werden, sie können aber auch auf unzureichende Vorgaben und Vertragsgrundlagen zurückzuführen sein.

Kostenmäßige Bewertung von Mängeln

Nach der Feststellung von Mängeln und Schäden zur Beweissicherung ist es möglich, die erforderlichen Maßnahmen für die Schadensbeseitigung zu erörtern und die sich daraus ergebenden Schadensbeseitigungskosten zu bestimmen.
Bei Gerichtsverfahren werden nachvollziehbare Beweissicherungen und eine angemessene Berechnung der ortsüblichen Kosten für die Mangel- und Schadensbeseitigung gefordert.

Feststellungen nach Schadensfällen - Versicherungsschäden

Meist handelt es sich hierbei um eine Beweissicherung zur Kostenfeststellung von Versicherungsschäden.
Bei Schadensfällen jeglicher Art ist die Feststellung der Schäden durch eine Beweissicherung schriftlich zu fixieren. Nach der Schadensfeststellung werden die möglichen Maßnahmen für die Schadensbeseitigung erörtert und die sich daraus ergebenden Schadensbeseitigungskosten ermittelt.